Werden die Gegenflansche selbst gefertigt, so sind folgende Hinweise zu beachten: Die Oberflächenrauhigkeit der Flanschflächen soll 25 µm nicht überschreiten.
Die Gegenflansche sind so auszubilden, dass genügend Platz zum Einführen der Befestigungsschrauben vorhanden ist. Der Abstand sollte mindestens der Schraubenlänge einschliesslich Kopf entsprechen.
Für einen einwandfreien Lauf der Gelenkwelle ist ein exakter Rundlauf der Gegenflansche erforderlich. Die Planlaufabweichung und Rundlaufabweichung sollen bei schnelllaufenden Wellen je 0,04 mm nicht überschreiten.
Damit für die Momentübertragung erforderliche Haftung erreicht wird, sind alle Flanschflächen vor dem Einbau der Gelenkwellen gründlich von Rostschutzmittel, Schmutz und Fett zu säubern.
Ausführung
Stahl C45, blank
RoHS
Auf Anfrage
Ab Flanschgrösse 120 sind kreuzverzahnte Flansche lieferbar.
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RoHS: Ja
Dieser Artikel ist RoHS-konform unter Inanspruchnahme des Anhang III. D.h. er entspricht der EU-Richtlinie 2011/65/EU, inklusive der Erweiterung (2015/863/EU), zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Die Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS(engl.: Restriction of (the use of certain) hazardous substances; deutsch: "Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe") bezeichnet.
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Mindermengenzuschlag: -> 10,00 CHF bei Warenwert von 0,00 bis 49,99 CHF