Die Schalen-Klappgriffe GN 425.8 werden eingesetzt, wenn der Griff in eingeklapptem Zustand nicht bzw. max. 3 mm vorstehen darf.
In der Form A wird der Klappgriff in beiden Endstellungen durch gefederte Druckstücke gehalten.
Die Form B hingegen stellt den Klappgriff nach dem Loslassen mittels Federrückstellung immer in die Ausgangsstellung zurück, so dass dieser nicht gegebenenfalls störend hervorsteht.
Ausführung
Griffbügel
Stahl, verchromtCR
EdelstahlNI 1.4305
matt gestrahlt
Griffschale
Zink-Druckguss
kunststoffbeschichtet
schwarz, RAL 9005, strukturmattSW
silber, RAL 9006, strukturmattSR
RoHS
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Artikelvarianten / Tabelle
Form
A
mit Arretierung des Griffs in der ein- bzw. ausgeklappten Stellung
B
mit Federrückstellung des Griffs in die eingeklappte Stellung
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RoHS: Ja
Dieser Artikel ist RoHS-konform unter Inanspruchnahme des Anhang III. D.h. er entspricht der EU-Richtlinie 2011/65/EU, inklusive der Erweiterung (2015/863/EU), zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Die Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS(engl.: Restriction of (the use of certain) hazardous substances; deutsch: "Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe") bezeichnet.
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